E-Rechnung
Rechnungsverarbeitung und Revisionssichere Archivierung
Ihre Pflicht seit dem 1. Januar 2025
Seit dem 1. Januar 2025 sind in Deutschland Unternehmen jeder Größe verpflichtet, E-Rechnungen anzunehmen und elektronisch zu archivieren.
Die E-Rechnung, auch elektronische Rechnung genannt, ermöglicht es, Rechnungen in einem standardisierten digitalen Format (ZUGFeRD oder XRechnung) zu empfangen und zu versenden. Für Unternehmen bedeutet die Umstellung auf die E-Rechnung in erster Linie eine Anpassung ihrer Buchhaltungs- und Rechnungsprozesse.
Ab dem 01. Januar 2027 bzw. 2028 wird auch das Versenden einer E-Rechnung verpflichtend.
Ein PDF-Dokument ist keine E-Rechnung
E-Rechnungen können nicht ohne Weiteres gelesen werden, denn es handelt sich hierbei um XML-Dateien zur maschinellen Verarbeitung. Sie benötigen daher auf jeden Fall ein Tool, um E-Rechnungen zu lesen und rechtssicher zu speichern. Es ist wichtig, rechtzeitig entsprechende Softwarelösungen zu implementieren und die Mitarbeitenden zu schulen.
Revisionssichere Archivierung und Rechnungsverarbeitung
Die revisionssichere Archivierung von Rechnungen ist ein zentraler Bestandteil einer ordnungsgemäßen und effizienten Unternehmensführung. Sie schützt Unternehmen vor rechtlichen und finanziellen Risiken und trägt zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Geschäftsvorfälle bei.
Dies gilt ebenfalls bei E-Rechnungen und muss gewährleistet sein.
Unabhängig davon, welches Format eine E-Rechnung hat (ZUGFeRD und/oder XRechnung), die Rechnungseingangsverarbeitung, die Archivierung und die Datensicherung können mit entsprechenden Lösungen und KI-Unterstützung gewährleistet werden.

Unser Team hat eine einheitliche Lösung für die revisionssichere Archivierung und Rechnungsverarbeitung von E-Rechnungen in Microsoft 365 entwickelt.
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Postfach Archivierung
Revisionssichere Archivierung des Anhangs
GoBD-konforme Archivierungslösung für die angehängte PDF- bzw. E-Rechnung an.